“Like me” könnte teuer werden

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein hat in einer  Mitteilung alle Regierungsstellen und Webseiten-Betreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den “Gefällt mir”-Button auf ihren Webseiten zu entfernen und dies bis spätestens Ende September. Danach drohen hohe Bußgelder. Dies zunächst nur für Schleswig-Holstein, da das ULD nur dort zuständig ist, es wurde aber bereits angekündigt, dass man mit anderen Landesstellen kooperieren würde, d.h. auch in anderen Bundesländern muss man u.U. bald mit Problemen rechnen.

Das ULD kündigte auch eine weitergehende datenschutzrechtliche Analyse von Facebook-Anwendungen an.

Hintergrund ist, dass man laut technischer und rechtlicher Analyse zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Angebote  wie Fanpages, Like me Button,…. gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beziehungsweise das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen würden.

Bei Nutzung der entprechenden Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, der sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der würde zwei Jahre lang getrackt. Zudem würde bei Facebook eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen.  Es erfolge hierzu auch keine ausreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer und es gäbe kein Wahlrecht dazu. Die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook würden nicht den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen genügen.

Das ULD weist auch darauf hin, das es europäische und andere Social Media Alternativen gäbe, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Internet Anwendern ernster nehmen würden.

Meine Meinung:

Die Hintergründe, was da mit den Daten passiert, kann ich natürlich nicht selbst beurteilen.

Da ich aber selber erhebliche Bedenken bezgl. des Datenschutzes bei Facebook habe (zumindest ein ungutes Gefühl) und ich den Dienst persönlich auch nicht viel abgewinnen kann, habe ich diesen gekündigt. Dies hätte ich aber auch ohne das ULD getan, hat mich nur daran erinnert.

Aber: wenn das ULD aber selber feststellt, dass Nutzer nicht ausreichend informiert würden, und auch kein Wahlrecht hätten, frage ich mich allerdings, warum man dann die kleinen Webseitenbetreiber bestrafen möchte. In diesem Fall sollte man sich doch eigentlich an den Verursacher wenden bzw. diesen in die Pflicht nehmen.

Ich kann nicht beurteilen, wie die Sache ausgeht, aber eine Bußgeldandrohung von 50.000 Euro könnte schon teuer werden.

Posts, die dir auch gefallen könnten:

  • Keine verwandten Posts vorhanden
This entry was posted in Das Web. Bookmark the permalink.

Comments are closed.