Datenschützer machen ernst

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat in seiner heutigen Presseerklärung „Dialog mit Facebook hindert nicht Durchsetzung des Datenschutzes
in Bezug auf seine Ankündigung zum Thema Facebook/Datenschutz Facebook-Reichweitenanalyse abschalten vom 19.08.2011 klar gemacht, dass es von nun gegen Webseitenbetreiber, die Facebook Social Plugins eingebunden haben bzw. Fanpages bei Facebook unterhalten, vorgehen wird. Dazu würden ausgewählte öffentliche und private Anbieter angemahnt und Verwaltungsverfahren in die Wege geleitet.

Beim Dialog mit Facebook habe sich ergeben, das Facebook die Meinung vertrete, dass für Fanpages es selbst ausschließlich nach irischem Datenschutzrecht verantwortlich sei. Öffentliche und private Betreiber in Schleswig-Holstein hätten für die über ihre Fanpages erhobenen Nutzungsdaten keine Verantwortung. Hinsichtlich der „Gefällt mir“-Buttons hat Facebook angegeben – so die Pressemitteilung-, dass über Nicht-Mitglieder des sozialen Netzwerkes keine Profile unterstellt würden. Mitglieder hätten hierzu wirksame Einwilligungen erteilt.

Das ULD dagegen vertritt die Meinung, dass deutsche Seitenbetreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch Facebook eine rechtliche Mitverantwortung tragen würden. Solange Facebook nicht nachweisen kann, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, könnten Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten. Die von Facebook behaupteten Einwilligungen von Facebook-Mitgliedern in die Erstellung von Profilen würden nicht dem deutschen und europäischen Recht genügen. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Facebook wäre aber eine klare Information der Nutzenden und deren Wahlmöglichkeit.

Da auch die Konferenz der deutschen Datenschutzbeauftragten in den letzten Tagen zu dem Ergebnis gekommen ist, das Facebook und andere soziale Netzwerke wie etwa Google den Datenschutz „unzureichend zu handhaben“, sollte sich jeder Webseitenbetreiber, zumindest in Schleswig-Holstein, gut überlegen, ob er nicht doch lieber und sei es auch nur vorübergehend bis zur Klärung des Sachverhaltes, seinen „Gefällt mir“ Button nicht besser entfernen oder zumindest deaktivieren sollte.

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