“AppStore” – wer darf den Begriff nutzen?

Tablet & AppsDer Begriff “AppStore” hat sich im Zusammenhang mit mobilen Endgeräten verselbstständigt. Immer mehr Menschen nennen Plattformen, auf denen man die kleinen Programme für Tablets oder Smartphones, einheitlich “AppStore” – völlig egal, ob sie ein Android- oder iOS-Gerät besitzen. Allerdings ist – zumindest in Deutschland – der Begriff ganz eindeutig von Apple markenrechtlich geschützt worden. Kein anderer Anbieter darf seine Programm-Sammlung “AppStore” nennen. Genau deshalb ist es jetzt zwischen dem innovativen Computer-Konzern und dem gigantischen Online-Versandhaus Amazon zum Streitfall gekommen.

Denn im März 2011 hat Amazon seine eigene Download-Plattform für die E-Reader Reihe “Kindle” unbenannt. Die Kindle-Produkte, die auf dem Android Betriebssystem basieren, hatten über Amazon den “Amazon AppStore for Android” Zugriff auf die Mini-Programme. Dann wurde der Name allerdings – womöglich aus Schicklichkeit – gekürzt. “Amazon Appstore” hieß das ganze nun in den USA, und das gefiel Apple gar nicht.

Anwalt und GerichtDer Konzern verklagte kurzerhand Amazon. Allerdings gibt es ein kleines Problem: in den USA steht die Entscheidung über das Markenrecht an dem Begriff “AppStore” seit 2008 noch aus. Apple hat hier also fast keine rechtliche Grundlage und bewegt sich auf dünnem Eis. In einer ersten Verhandlung hat Richterin Elizabeth Laporte daher entschieden, dass sich die Unternehmen außerhalb des Gerichts einig werden sollen. Die Anwälte befinden sich derzeit in einem enorm großen Papierkrieg, um sich des Problems anzunehmen. Für Apple ist das nur einer von vielen Fällen, der verhandelt werden muss. Im letzten Jahr musste sich das Unternehmen schon mit seinem größten Konkurrenten Samsung auseinandersetzen. Kurioserweise hängt das Glück auch immer vom Standort ab, denn in diesem Fall hat Apple zwar in den USA gewonnen, in Südkorea und Großbritannien allerdings an Samsung verloren.

Das ist nicht ungewöhnlich, nicht mal innerhalb der Vereinigten Staaten. Dort wurde vor kurzem erst Poker als Geschicklichkeitsspiel vor Gericht deklariert. Das Urteil aus New York widerspricht einigen Urteilen aus den restlichen Bundesstaaten, aber der Fall DiChristina ist nicht abgeschlossen: irgendwer geht immer in Berufung.

Für Apple ist auch ähnliches zu erwarten. Bis August haben nun die Unternehmen Zeit, sich außergerichtlich zu einigen. Kommt es zu keinem Ergebnis, wird der Prozess von Laporte wieder aufgenommen.

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